AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Jutta Lessmann

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule Jutta Lessmann einschl. 'Juttas Hundewelt' erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Die Hundeschule Jutta Lessmann bietet Einzelunterricht, Hausbesuche, Einzelberatung, Beschäftigungskurse und Seminare an. Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsart.

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen der Ausbildung

1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den all-gemein anerkannten Impfschutz, insbesondere gegen Tollwut, Hepatits, Leptospirose, Parvovirose und Staupe (Welpen dem Alter angemessen) verfügen. Die Impfungen müssen vor der ersten Ausbildungsstunde durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen werden.

2. Jeder teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Kunde hat auf Verlangen einen Versicherungsnachweis vorzu-legen. Hunde, für die kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht, sind von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen.

3. Eine bestehende Läufigkeit muss der Hundeschule Jutta     Lessmann unbedingt vor Antritt der Ausbildung mitgeteilt werden.

4. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ( z.B. Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin, Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg oder dem jeweiligen Bundesland  entsprechende Gesetze, Leinenzwang, Tragen von Maulkorb usw.)

 

§ 4 Durchführung der Ausbildung

1. Der Hund muß im Falle von Beschäftigungskursen zur ge-meinsamen Ausbildung mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen der Hundeschule Jutta Lessmann

2. Die Hundeschule Jutta Lessmann behält sich vor, bei Erkran-kungen der Inhaberin, das Training durch eine Vertretung durch-führen zu lassen, das Training zu einem späteren Zeitpunkt fort-zuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts der Inhaberin durch Krankheit werden die bereits gezahlten Gebühren für noch offenstehende Trainingsstunden zurückgezahlt.

3. Das unentschuldigte Nichterscheinen zu einem Termin be-rechtigt nicht zu einer Verlängerung der Trainingszeit oder Teil-nahme an einem Folgetermin. Gleiches gilt für eine Verspätung.

4. Bei den Beschäftigungskursen gilt jede unentschuldigte Trainingsstunde als voll gewertete Stunde und wird entsprechend auf der Teilnehmerkarte abgestempelt.

5. Jeder Teilnehmer von Gruppen-und Beschäftigungskursen wird per SMS, Telefon oder E-mail über Änderungen der Kursstunde informiert.

 

§ 5 Anmeldung, Angebot und Vertragsschluß

1. Die Anmeldung zu einem Einzelunterricht, Kurs oder Seminar erfolgt schriftlich. Der Vertrag mit der Hundeschule Jutta         Lessmann kommt mit der schriftlichen Annahme zustande.

2. Der Vertrag kommt zwischen der Hundeschule Jutta Lessmann und den in der Anmeldung benannten Teilnehmer zustande. Nach Rücksprache kann der Termin auch durch einen Ersatzteilnehmer durchgeführt werden. Aus berechtigten Grün-den kann die Hundeschule Jutta Lessmann den Ersatzteilnehmer ablehnen.

3. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einver-standen, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und für den Teilnehmer ver-wendet werden dürfen.

 

§ 6 Zahlungskonditionen

1. Die Preise der Hundeschule Jutta Lessmann für den jeweiligen Einzelunterricht ergeben sich aus der konkreten Anmeldung. Die Preise für alle Gruppenkurse sind auf der Homepage im jeweiligen Kursangebot aufgeführt.

2. Rechnungen der Hundeschule Jutta Lessmann sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hundeschule Jutta Lessmann über den Betrag verfügen kann. Die Zahlung kann in bar oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto er-folgen.

3. Für alle Seminare sind die Gebühren innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung auf das in der Anmeldung genannte Konto zu überweisen. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang wird die Anmeldung storniert.

4. Die Gebühr für feste Gruppen-und Beschäftigungskurse sind im Voraus in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Ab dem 01.02.2014 gelten für die Gebühren der Gruppen nachfolgende Gültigkeiten:

Gruppentraining= 4 Monate

Agilitygruppen  =  3 Monate

Spielgruppen =      3 Monate

Einzeltraining=     6 Monate

5. Gerät der Teilnehmer sowohl beim Einzeltraining als auch bei den verschiedenen Gruppen in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule Jutta Lessmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilbeiträge ist nicht möglich.

 

§ 7 Rücktritt durch den Teilnehmer von Kursen und Einzelunterricht

1. Für den Rücktritt durch den Teilnehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Rücktritt von einem Kurs oder Seminar hat schriftlich zu erfolgen, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Hundeschule Jutta Lessmann.

3. Die Hundeschule Jutta Lessmann hat bei Rücktritt durch den Teilnehmer vom Einzelunterricht folgende Regelung:

Ein Abbrechen des Gesamttrainings ist bis zur zweiten Woche nach Beginn des Trainings möglich. Der Endbetrag ist dann nicht mehr fällig. Ein Abbruch des Einzelunterrichts nach zwei Wochen oder zum Ende des Gesamttrainings verpflichtet zur Zahlung des Endbetrages. Der Anfangsbetrag ist auf jeden Fall mit Beginn der ersten Trainingsstunde fällig und wird durch einen eventuellen späteren Abbruch nicht zurückerstattet.

4. Vereinbarte Termine für Einzelstunden und Einzelberatungen gelten als bindender Vertragsabschluss und müssen bei Verhinderung bis 10.00h des Vortages durch den Teilnehmer abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmer in diesem Zeitraum, behält sich die Hunde-schule Jutta Lessmann das Recht vor, die Beratungsstunden in vollem Umfang zu berechnen.

5. Die kostenlose Absage wegen Krankheit des Hundes kann nur durch ein tierärztliches Attest bzw. Behandlungsrechnung erfolgen. In einzelnen Fällen kann auch eine Sonderregelung durchgeführt werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Hundeschule Jutta Lessmann.

 

 

§ 8 Rücktritt durch die Hundeschule Jutta Lessmann

1. Sollten sich weniger als drei Teilnehmer zu einer Gruppe oder Seminar anmelden, kann die Hundeschule Jutta Lessmann die entsprechende Gruppenaktivität bzw. das Seminar absagen.

2. Die Trainingsstunden können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm, Glatteis oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Trainingsstunden durch die Hundeschule Jutta Lessmann werden die Stunden in Absprache mit den Kunden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Die Absage wegen schlechten Wetters obliegt allein der Hundeschule Jutta Lessmann.

2. Die Hundeschule Jutta Lessmann behält sich das Recht vor, in dringenden Fällen Trainingsstunden abzusagen oder abzubrechen. In diesen Fällen wird die Stunde ebenfalls nachgeholt bzw. verschoben.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

1. Die Hundeschule Jutta Lessmann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Hundeschule Jutta Lessmann haftet gegenüber den Teilnehmern insbesondere nicht für Schäden, die von anderen Kurs-oder Gruppenteilnehmern oder deren Hunde herbeigeführt werden.

2. Insbesondere im Freilauf der Hunde sind die Hundebesitzer verpflichtet, auf die eigenen Hunde zu achten um Verletzungen oder Schäden an Dritten oder deren Sachen zu verhindern.

3. Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen

4. Betriebshaftpflichtversicherung der ERGO Versicherung für den Trainingsstandort Krefeld und Kempen und Veranstaltungen für die Hundeschule Jutta Lessmann außerhalb dieser genannten Bereiche ist vorhanden.

 

 

§ 10 Haftung der Teilnehmer

1. Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die sie selbst oder ihr Hund verursachen gemäß der gesetzlichen Vorschriften.

2. Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

§ 11 Urheberrecht

1. Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum  Urheberrecht und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 12 Bild- und Tonmaterial

1. Private Filmaufnahmen während der Gruppenstunden, Einzel-stunden oder Seminarveranstaltungen sind nicht gestattet.

2. Alle Bild-und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Hundeschule Jutta Lessmann erstellt wurden, können von der Hundeschule Jutta Lessmann zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung mit vorheriger Absprache der beteiligten Personen, genutzt werden.

 

 

§ 13 Gerichtsstand

In einem Streitfall ist der ausschließliche Gerichtstand Kempen. Dies gilt auch für gebuchte Veranstaltungen oder bei Vereinbarung von Übungsorten außerhalb von Kempen.

 

§ 14 Schrifterfordernis

Nebenvereinbarungen und Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

 

 

 

 

§ 15 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

(Stand 25.07.23)

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